Tippgeberprovision - Ihr Verkaufstipp zahlt sich aus

Sie haben gehört, dass die Wohnung eines Bekannten zum Verkauf steht? Oder Sie kennen ein Haus, das den Besitzer wechseln soll? Sie kennen einen Grundstückseigentümer mit Verkaufsabsicht?

 

Dann freue ich mich über Ihren Hinweis! Und wenn die von Ihnen empfohlene Immobilie von Jan Eike Wendt | Real Estate verkauft wird, erhalten Sie eine Prämie, in der Regel 10 Prozent der erzielten Nettoprovision.

 

 

Zum Ablauf

Ihr Hinweis

Sie geben Ihren Immobilientipp an Jan Eike Wendt | Real Estate weiter

 

Prüfung

Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bestätigung als „Tippgeber“ 

 

Verkauf der Immobilie

Jan Eike Wendt | Real Estate  vermarktet die Immobilie und findet den passenden Käufer

 

Auszahlung der Provision

Nach dem erfolgreichen Verkauf erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision

Voraussetzungen & wichtige Hinweise

Die Immobilie bzw. das Grundstück ist Jan Eike Wendt | Real Estate noch nicht bekannt.

 

Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. Inserate, auf Internet-Portalen, Verkaufsschilder etc.).

 

Die Immobilie bzw. das Grundstück befindet sich in München oder einem der umliegenden Landkreise.

 

Eine Tippgeberprovision muss stets vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch Jan Eike Wendt | Real Estate bei mir anzeigen und von deren Tipp ich bei Abschluss des Maklervertrags keine Kenntnis haben konnte, können nicht berücksichtigt werden.

 

Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihres Lebenspartners können nicht honoriert werden.

 

Das Angebot richtet sich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandaten stehen, oder denen es standesamtlich untersagt ist, eine Tippgeberprovision zu erhalten.

 

Die Tippgeberprovision wird bei Privatpersonen bzw. bei nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt, brutto (also inkl. USt) an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. 

 

Für die Endversteuerung der Tippgeberprovision hat der Empfänger selbst zu sorgen.

 

Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.